Baden-Württemberg: Neue Landesregierung lockert Cannabis-Verbot

Hierzulande stehen die Zeichen langsam aber sicher auf Liberalisierung. Den jüngsten Schritt zur Lockerung des Cannabis-Verbots lieferten die Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU und den Grünen in Baden-Württemberg. Alles dreht sich hier um die Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze. Kritik kommt derweil von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Baden-Württemberg erhöht Obergrenze für Eigenbedarf

Die Bundesländer Berlin und Bremen haben die Grenze für den Eigenbedarf von Cannabis bereits in der Vergangenheit deutlich angehoben. Aktuell gelten dort zehn bis 15 Gramm als Eigenbedarf. Der Besitz in diesem Rahmen bleibt daher straffrei. In den meisten anderen Bundesländern liegt die Grenze mit sechs Gramm deutlich niedriger. Durch den Koalitionsvertrag der Grün-Schwarzen Landesregierung schert nun auch Baden-Württemberg aus dieser Riege aus und erhöht die Obergrenze für den Eigenbedarf auf zehn Gramm.

Zustimmung aus der Landesstelle für Suchtfragen

Diesen Schritt begrüßen sicher nicht nur zahlreiche Wählerinnen und Wähler, sondern auch die Landesstelle für Suchtfragen. „Das ist eine erforderliche Anpassung an die Realität. […] Wir müssen wegkommen von der Kriminalisierung von Konsumenten“, so Christa Niemeier, Referentin für Suchtfragen und Prävention des Landesstelle in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa).

Damit trägt die Expertin der Landesstelle nicht nur dem liberalen Zeitgeist, sondern auch der Realität Rechnung. „Cannabis als Einstiegsdroge ist ein Mythos, es müssen mehr Faktoren zusammenkommen, um schädliche Abhängigkeiten zu erzeugen“, so Niemeier weiter.

Nicht verteufeln, sondern kontrolliert freigeben

Auch wenn Cannabiszüchtungen den Pflanzen heute eine deutlich intensivere Wirkung verleihen als noch vor 20 Jahren, solle man Cannabis nicht per se verteufeln. Vor allem der Fokus allein auf den „problematischen Konsum“ von Jugendlichen verzerre die Realität und entspreche nicht der Wirklichkeit.

Niemeier bringt es auf den Punkt: „Das ist wie beim Alkohol – manche werden abhängig, andere nicht, aber gerade bei frühem Einstiegsalter sind bei Entzug Unruhe, Konzentrationsprobleme, Depressionen, Antriebslosigkeit möglich.“ Langfristig befürwortet auch Niemeier eine staatliche zertifizierte Abgabe ab 21 Jahren, die man von massiven Aufklärungskampagnen flankieren will.

Bundesdrogenbeauftragte kritisiert die Landesregierung

Eine ganz andere Meinung vertritt freilich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, und kritisiert die neu gebildete Landesregierung Baden-Württembergs scharf. Nach Ansicht von Ludwig könne man mit zehn Gramm schon bis zu 30 Joints drehen. Dies habe mit Eigenbedarf herzlich wenig zu tun.

Sie lehnt eine bundesweite Erhöhung nach dem Modell Baden-Württembergs ab, muss die „bittere Pille“ aus dem „Ländle“ dennoch schlucken, denn die gesetzgeberische Kompetenz liegt in dieser Hinsicht nach aktueller Rechtslage bei den Ländern. In ihrer Begründung verweist Ludwig auf die USA und Kanada, die Cannabis im ganzen Land bzw. in großen Teilen bereits vollständig legalisiert haben.

„Was passiert denn, wenn Cannabis legalisiert wird? Beispiel USA oder Kanada: Wir sehen, dass dort weder weniger gekifft noch der Schwarzmarkt ausgetrocknet wird.“ Mit dieser Begründung lehnt sie die Legalisierung von Cannabis in Deutschland weiterhin ab.