Sind Hanfsamen in Deutschland legal?

Weltweit stehen die Zeichen auf Cannabis-Legalisierung. Das ist nicht mehr nur in Uruguay, Kanada und vielen Bundesstaaten der USA der Fall. Auch in anderen Ländern werden die Stimmen zur Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten immer lauter. Und tatsächlich tut sich selbst in Deutschland etwas, das in Sachen Liberalität in vielen entscheidenden Bereichen der Wirtschaft und Forschung eher ein stetig Widerstand leistendes gallisches Dorf ist.

Um zu wissen, dass der Besitz und Anbau von Cannabis hierzulande noch immer verboten ist, dazu braucht es keinen Abschluss in Jura. Bei Hanfsamen ist die Geschichte da schon deutlich vertrackter. Also: Sind Hanfsamen in Deutschland illegal? Wir wollen die Thematik einmal genauer auseinandernehmen.

Schere, Stein, Papier – Part I: Das Völkerrecht

Bevor wir uns genauer mit dem deutschen Recht beschäftigen, werfen wir zunächst einen Blick auf das Völkerrecht. Wie du eventuell weißt, steht dieses an der Spitze der globalen Rechtspyramide und damit auch über EU-Recht. Im Völkerrecht sind neben dem Verbot von Angriffskriegen aber auch Dinge wie der Umgang mit Drogen geregelt. Bis heute ist die Single Convention on Narcotic Drugs (SCND) oder auch „Einheitsabkommen über Betäubungsmittel“ die Basis für viele nationale Drogengesetze. Seit der Einführung des für über 180 Staaten bindenden völkerrechtlichen Vertrags im Jahr 1961 steht Cannabis auf der Liste der illegalen Substanzen. Laut SCND betrifft das aber nur die Lagerung, den Import und die Lieferung von Blüten, Pflanzen und natürlich den daraus gewonnenen berauschenden Produkten.

Cannabissamen sind explizit ausgenommen. Da internationales Recht europäischem Recht und damit auch nationalem Recht übergeordnet ist, müssten Hanfsamen also völlig legal sein. In vielen Ländern ist das auch der Fall. Bei uns in Deutschland gelten aber einmal wieder andere Bedingungen. Im Schere-, Stein-, Papier-Spiel der Cannabissamen-Gesetzgebung ist Deutschland damit wahlweise der Brunnen oder das Obihörnchen.

Bis 1998 war in Sachen Hanfsamen alles in Butter

Zumindest bis 1998 hatte in Deutschland der Grundsatz der SCND Bestand. In der damaligen Version des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hieß es zum Thema Illegalität: „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ausgenommen deren Samen.“ Interessanterweise war es gerade die rot-grüne Regierung Schröder, unter der der Gesetzestext im Jahr 1998 geändert wurde. Und das, obwohl die Legalisierung von Cannabis eines der ureigenen Themen der Grünen war und ist. Fakt ist aber, dass es im BtMG seither heißt: „Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) ausgenommen deren Samen, sofern nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt.“

Schere, Stein, Papier – Part II: Das rigorose deutsche BtMG

Der kleine Zusatz im BtMG hat juristisch eine enorme Wirkung. War der Besitz von Hanfsamen bis 1998 unabhängig von Art und Sorte legal, ist das heute nicht mehr der Fall. Gemäß § 1 Abs. I BtMG ist Cannabis eine verbotene Substanz, wobei Besitz, Verkauf und Handel verboten sind. Das gilt auch für alle Pflanzenteile und nach der Änderung des Gesetzestextes auch für Cannabissamen. Warum? Weil der Cannabis-Anbau in Deutschland faktisch verboten ist. Ausnahmen gelten lediglich für medizinische Forschungszwecke und Landwirte, die unter strengen Auflagen Lizenzen für den Anbau von Nutzhanf erhalten. Als Privatperson ist es in der Praxis damit derzeit ziemlich unmöglich, an eine Anbaulizenz zu kommen. Also sind Cannabissamen in Deutschland nun illegal? Abwarten.

Übrigens: Auch der Besitz nicht mehr keimfähiger Cannabissamen ist laut BtMG illegal. Und das, obwohl die Samen selbst lediglich minimale Spuren von THC aufweisen. Demnach ist damit etwas als „Droge“ verboten, dass selbst keine berauschende Wirkung hat und auch mit keinem Aufwand der Welt mit einer solchen Wirkung versehen werden kann.

Schere, Stein, Papier – Part III: Kollision mit EU-Recht

Nun wird es noch paradoxer, denn in das Völkerrecht und das nationale BtMG mischt sich nun auch noch das EU-Recht. Deutschland ist mit seiner Gesetzgebung das einzige EU-Land, das den Handel mit Hanfsamen verbietet. Genau hier kollidiert das BtMG mit der Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Beide Grundsätze besagen, dass zwischen den EU-Staaten keine Handelshemmnisse herrschen dürfen. Das hat auch einen guten Grund, denn durch solche Hemmnisse entsteht eine Wettbewerbsverzerrung. Im Fall von Cannabissamen beherrschen somit ausländische Unternehmen den deutschen Markt.

Wenn in allen anderen EU-Ländern zumindest der Handel mit Hanfsamen legal ist, dann müsste es auch in Deutschland so sein. Ist es aber nicht. Und damit verstößt deutsches Recht streng genommen gegen das übergeordnete EU-Recht und wäre damit obsolet. Das Problem an der Sache ist aber, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.

Gibt es legale Möglichkeiten?

Die einzige zu 100 Prozent wasserdichte legale Möglichkeit, hierzulande Hanfsamen zu besitzen, ist in Form von Hanfsamen aus dem Reformhaus, die du dir unter dein Müsli mischen kannst. Alles andere verläuft leider in einer Grauzone, wobei sich selbst Anwälte rege streiten. Eine weitere Möglichkeit, völlig legal Hanfsamen zu kaufen, ist der medizinische Bedarf, wenn du Schmerzpatient bist und dir etwa das teure Cannabis aus der Apotheke nicht leisten kannst. Immerhin kosten fünf Gramm dort leicht 120 Euro. Allerdings musst du dir dieses Recht gerichtlich erstreiten. Und das ist bisher nur in wenigen Fällen gelungen.

Darf ich Hanfsamen aus dem Ausland bestellen?

Jetzt kommt aber der eigentliche Kracher: Laut der Interpretation des EU-Rechts bzgl. der Warenverkehrsfreiheit darfst du Hanfsamen aus dem Ausland bestellen, sofern du sie nicht zum Eigenanbau benutzen möchtest. Würdest du die Samen zum Anbau nutzen, handelt es sich gemäß § 29 Abs. I Nr. 1 BtMG um die illegale Einfuhr – andernfalls eben nicht. Grundvoraussetzung für die somit legale Bestellung ist auch, dass die Bestellung aus einem EU-Land erfolgt, in dem der Handel ebenfalls erlaubt ist. Bis auf Deutschland ist diese Voraussetzung bei allen EU-Staaten gegeben – da wären wir wieder bei unserem gallischen Dorf.

Aber welcher Richter glaubt dir im Zweifelsfall, dass du teure Cannabissamen kaufst und diese nicht auch großziehst, sondern sammelst oder unter dein Müsli mischst? Mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen musst du allein durch das Bestellen von Hanfsamen aus dem EU-Ausland in der Regel aber nicht rechnen. Ganz anders sieht es aus, wenn Du mit einer Hanfpflanze erwischt wirst. Es soll schon vorgekommen sein, dass eine Samensendung abgefangen wurde und die Polizei auf den Verdacht hin bei einer Durchsuchung der angegebenen Empfängeradresse eine kleine Plantage vorgefunden hat.


Hanfsamen sind in Deutschland also nur dann illegal, wenn du sie unerlaubt zum Anbau nutzen möchtest. In Deutschland selbst darfst du keine Hanfsamen kaufen, da der Handel durch das BtMG untersagt ist. Da der Handel mit Hanfsamen in allen anderen EU-Staaten erlaubt ist, ist es jedoch legal, wenn du dir Hanfsamen aus dem EU-Ausland nach Deutschland liefern lässt.


Wie sieht es im EU-Ausland mit der Legalität von Cannabis aus?

Abschließend wollen wir noch einen kurzen Blick darauf werfen, wie unsere EU-Nachbarn das Thema Cannabis und Cannabissamen handhaben:

  • Niederlande: Cannabis Konsum und Besitz sind in den Niederlanden zwar nicht legal aber im Rahmen gewisser „Freimengen“ geduldet. Auch der Anbau ist illegal, wobei auch hier der Anbau von bis zu fünf Pflanzen für den Eigenbedarf geduldet wird. Der Besitz der Samen ist hier jedoch legal.
  • Schweiz: Auch die Eidgenossen sind erstaunlich cannabisfreundlich. Immerhin ist in der Schweiz der Anbau von CBD-Hanf ebenso erlaubt wie der Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent.
  • Großbritannien: Das Vereinte Königreich mag extrem scharfe Drogengesetze haben, die Besitz, Konsum und Anbau hart bestrafen. Der Besitz von Hanfsamen ist jedoch kein Problem. Mehr noch: Legal sind alle Sorten – ganz gleich, ob THC-frei oder echte THC-Bomben. Nur das Keimen ist per Gesetz ohne Lizenz verboten.
  • Polen: In Polen gibt es aufgrund der harten Cannabis-Restriktion nicht einmal medizinisches Cannabis. Der Besitz von Samen dagegen ist wiederum nicht illegal.
  • Frankreich: Selbst in Frankreich, wo man noch strengere Drogengesetze hat als bei uns, übt man mit den armen Cannabissamen Nachsicht. Solange dir niemand nachweisen kann, dass du die Samen illegal verwenden, also beispielsweise anbauen möchtest, sind Handel und Besitz in Frankreich ebenfalls erlaubt.

Achtung: Dieser Text stellt in keiner Form eine Rechtsberatung dar. Unser Artikel dient lediglich dazu, einen möglichst objektiven Blick auf die rechtliche Situation in Deutschland und der EU zu werfen und daraus Schlüsse abzuleiten. Rechtliche Sicherheit, auf die du dich berufen kannst, kann dir ausschließlich eine echte Rechtsberatung bei einem spezialisierten Anwalt bieten.