Cannabis-Prohibition: Berliner Anwalt verklagt Bundesregierung

Während Länder wie Kanada, Uruguay und auch einige Bundesstaaten der USA Cannabis bereits legalisiert haben, hinkt Deutschland weiterhin hinterher. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Versuche gegeben, Cannabis zu entkriminalisieren. Bisher war jedoch keine der gestarteten Kampagnen von Erfolg gekrönt. Der pensionierte Berliner Anwalt Thomas Herzog möchte die Cannabis-Prohibition nun auf juristischem Weg kippen, indem er die Bundesregierung verklagt.

Erste Fälle bereits vor 30 Jahren

Der in Berlin-Kreuzberg ansässige Anwalt hat bereits sein halbes Berufsleben Erfahrung mit Mandanten gesammelt, die wegen Cannabis vor Gericht standen. Schon in den 1980er-Jahren vertrat er seine ersten Fälle vor Gericht. Im Jahr 2011 vertrat er eine an Aids erkrankte Frau, die zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war, da sie einige Cannabispflanzen für den Eigenkonsum besaß. Wie Herzog berichtet, habe derselbe Richter die Frau einige Jahr später wegen desselben Vergehens freigesprochen. Erfahrungen wie diese haben Herzog wohl endgültig dazu bewogen, das nach deutscher Gesetzgebung „absurde“ Cannabis-Verbot nun auch direkt juristisch anzugehen.

Cannabis nicht gefährlicher als der legale Konsum von Alkohol und Tabak

Angriffspunkt ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994. Dieses fordert die Bundesregierung zur regelmäßigen Überprüfung von Cannabis-Studien auf. Sollte sich der Stoff als wenig schädlich erweisen, sollte Cannabis freigegeben werden, so die Richter damals. Herzog argumentiert auch mit seinen Grundrechten. Demnach sei der Staat nur dazu befugt, die Grundrechte seiner Bürger einzuschränken, wenn in diesem Zusammenhang Rechte Dritter verletzt werden.

Laut Herzog sei das aber nicht der Fall. Um seinen Vorstoß zu untermauern, trug der pensionierte Anwalt medizinische Studien zusammen, die belegen, dass Cannabis-Konsum nicht gefährlicher ist als der Konsum legaler Genussmittel wie Alkohol und Tabak. Geht es nach Herzog, widerspricht diese Ungleichbehandlung nicht nur den verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten, sondern auch der freien Willensentscheidung jedes einzelnen mündigen Bürgers.

Vorstoß scheitert in erster Instanz

Dieser Argumentation wollte die zuständige Kammer im November 2018 allerdings nicht ohne Weiteres folgen. Nach einem nur eineinhalbstündigen Prozess erklärten die Richter, dass sie nicht zuständig seien, und wiesen die Klage als „unzulässig“ ab. „Das war erst der Anfang“, betont Thomas Herzog und bereitet bereits die nächste Klage für die Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin vor.

Interessant: Nach eigenen Angaben hätten ihm einige Richter und Staatsanwälte des Strafgerichts Moabit, wo Herzog tätig ist, zu seinem Ansatz gratuliert. Innerhalb des Justizapparats scheint demnach mittlerweile ebenfalls langsam ein Umdenken stattzufinden. Während Herzog weiter den gesamten Prozessweg beschreiten will, geht der Deutsche Hanfverband einen anderen Weg. Dieser lässt von Anwälten gleich ein Papier zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht vorbereiten.