Der französische Innenminister für Unterstützung und Ernährung hat eine Entscheidung unterschrieben, in dem bestimmt ist, wie ein anstehendes Pilotprojekt zu der Therapie mit Cannabis mit ärztlichem Cannabis untergebracht werden soll. Die weiterverwendeten Markenprodukte sollen letztendlich kostenfrei zu der Disposition bereitgestellt werden.

Die Werbeagentur für die Sicherung von Arzneien und Gesundheitsmitteln folgte dem vorigen Monat unterzeichneten Ausführungsentwurf mit der Presseveröffentlichung. Damit ist der umfangreichste Großteil der länger ersehnten amtlichen Tätigkeit gelöst und das Pilotprojekt kann starten, sobald die Landesregierung taugliche Vertragslieferanten ausgesucht hat, die auch gerne die Kostenanteile des Vorhabens übernehmen müssen. Alleinig exportiert werden soll das ärztliche Cannabis.

Risiko für Unternehmen

Die mitmachenden Firmen müssen ergänzend zu der Krankenversorgung von bis zu 3.000 Patientenbehandlungen mit kostenfreiem schmerztherapeutischen Cannabis pharmakologische Qualitätsstandards einschließlich der feinen Laborpraxis halten. Auch noch festgestellt werden muss manche Einzelheiten wie zum Beispiel Informationsarbeit von Medizinern. Nicht später als Mitte April 2021 beginnen soll das Pilotprojekt.

Keine direkte Einkommensquelle für Cannabis Produzenten ist der Test jedoch wenigstens nicht innerhalb der baldigsten zwei Jahrzehnte. Ist ungewiß, wie es anschließend weitergeht. Ihre Produkte nicht nur unentgeltlich zu der Disposition legen müssen Produzenten. Sie werden von der französischen Bundesregierung als Lieferantenstrukturen ausgesucht. Für die Direktbelieferung von Apothekenprodukten sind sie überdies zuständig. Für all diese Aufwendungen sorgen müssen, ohne Unterstützung von Krankenhauspatienten oder behördlichen Spargeldern werden die Firmen.

Keine geraden Nachteile für Produzenten

Firmen können laut Gesetzesvorschlag an dem Schluss des Versuches keine zugesicherten geraden oder mittelbaren Nachteile in dem Kontext mit ihrer Beteiligung verlangen. Sie wurden für die Realisierung des Versuches ausgesucht.

Nur in französischer Einzelsprache bis zu dem 24. Oktober akzeptiert werden Hochzeitsanträge auf Genehmigung als Hauptlieferant. Zwei Vertragslieferanten werden für jede Gerätekategorie ausgesucht. Die Anwendbarkeit von Blütenblättern, Pflanzenölen und Weichkapseln beinhaltet das Vorhaben. Hauptabnehmer werden soll eine Firma.