Einzelhandelsgeschäfte werden als Growshop genannt. Die Einzelhandelsgeschäfte verkaufen Zubehörteil zur Zucht und zum Zucht von verschiedenartigem Cannabis und anderen Pflanzenreichen.

Für nach Gesetzesapparat und Feld u. a. spezielle Setzlinge, Kerne, Düngemittel oder Leuchten unterschiedlicher Cannabissorten zählen zum Kaufangebot dieser Läden aber zudem Geschäftsbücher über Fachblätter oder Cannabisanbau.

Es gibt in Deutschland mehrere Hundert Growläden. Die Growläden dürfen allerdings keine Setzlinge oder Samenkerne anbieten.

  • In der Ordnung bei einem der zahllosen Online-Samenhändler erworben oder aber unerlaubt aus anderen Staaten eingebracht werden die gewünschten Samenzellen
  • die ebenfalls nach Deutschland liefern
  • da Cannabissamen in allen westlichen Staaten mit Ausnahmefall von Deutschland erlaubt sind

Keinerlei Information zum Zucht von Cannabis in Growläden darf zudem in Deutschland erfolgen.