Gebt das Hanf frei!

Ein Song von Stefan Raab gemeinsam mit dem Reggae – Popmusik – Gesangskünstler Shaggy aus der Zeit um ist gebt das Hanf frei ! genau 2002. Auf dem Muster eines Spruches des Bündnisgrünen – Berufspolitikers Hans – Christian Ströbele basiert es.

In dem Sprechstil eines Reggae – Instrumentalisten rappt Raab mit verstellter Singstimme. Als Ritornell, ergänzt um ein gesungenes eieiei sowie einige Trinksprüche dient das Muster. Shaggy singt der dritte und letzte Vers, von Raab eingesungen werden die ersten beiden Verse. In entspannter Stimmung in einem Zweig Herrenzimmer bei dem Konzertieren und Tanzen zeigt der integrierte Film Stefan Raab und eine Vielzahl von Musikanten. Zupfgeige spielt Raab selber und Raab selber sitzt in einem Liegesitzplatz. Über einen Bildschirm aufgenommen wird Shaggys Rolle, in dem außerdem das Bildmaterial mit Ströbele von der Hanfparade präsentiert wird.

Hintergrund

Den Zwischenruf Gebt das Hanf frei tätigte Hans – Christian Ströbele !. Er richtete ihn an mehrere Ordnungshüter, die ein Fahrzeug der Grünen Jugend anhielten und ebenda mehrere Nutzhanfgewächse beschlagnahmten, die als Dekorierung dienten. Lediglich wenig THC enthielten diese Pflanzenreiche und diese Pflanzenreiche stammten aus einem öffentlich geförderten rechtmäßigen Ackerbau aus der Uckermark. Vorher als Dekorierung genehmigt worden waren die Pflanzenreiche. In einer Sendung entdeckte Stefan Raab die Zitierung und Stefan Raab präsentierte es in seiner Aufführung TV Total. Er komponierte nach seiner Show gemeinsam mit Shaggy um das Muster einen Raptitel und er drehte einen Film dazu.

Erst in dem Nachhinein erfuhr Ströbele von dem Film. Zuerst erwog er eine Beschwerde, doch danach trat er in einer Episode von TV Total auf, in der er erklärte, das Theaterstück diene seinen Zielsetzungen. Er selber würde allerdings kein Dope verbrauchen, aber bereits seit mehreren Jahren für eine Beurkundung auftreten. Ströbele beauftragte in dem Januar 2003 schließlich dennoch einen Rechtsanwalt, um seine Copyrights relevant zu wirken, nachdem ihm zuerst ein Verarbeitungserlös zugesagt wurde. 20.000 Euro wurden total ihm zuerkannt. Sie spendete er einer Aktion zu der Hanf – Beurkundung sowie an die Rauschmittelprävention.

Der Spruch ist faktisch grammatikalisch überkorrekt. Es hätte folglich Gebt den Hanf frei, ! lauten müssen ist Hanf in dem Kraut viril.

Veröffentlichung

Die Junggesellin erschien an dem 25. November 2002 über Raabs eigenes Zeichen Rare. Unterschiedliche Ausgaben des Songs sowie der Videoclip enthält die Junggesellin. Auf dem Soundtrack-CD – Sampler TV Total Vol. erschien das Stück an dem 27. März 2003 außerdem. 3.

  1. Gebt das Hanf frei – 3:38 .
  2. Hebt das Tanzfestbein ! – 3:59 .
  3. Gebt das Hanf frei – 6:20 .
  4. Gebt das Hanf frei – 3:36 .

Die Top 10 der deutschen Singlecharts erreichte die Junggesellin und die Junggesellin konnte sich in Österreich auf Rang 13 sowie in der Schweiz auf Rang 40 positionieren.